Kontrapunkt: „Der Anfang vom Ende der Genderideologie im Öffentlichen Dienst?“

Kultusministerkonferenz sorgt für sprachliche Ordnung.

Die Kultusministerkonferenz sorgt für Ordnung. Sprachliche Ordnung. Längst überfällig, will sie nun endlich bei ideologischen Fehlentwicklungen in der Sprache an den Schulen durchgreifen. Möglicherweise das notwendige Signal auch für andere gesellschaftliche Strukturen, sich wieder an ihre Pflichten zu erinnern. Je eher, desto besser.

Auch das Städtische Gymnasium Haan im Rheinland wird sich demnächst wieder an die amtliche Rechtschreibung halten müssen – Foto © Städtisches Gymnasium Haan

Zum wiederholten Mal hat der Rat für deutsche Rechtschreibung darauf hingewiesen, dass der Versuch, die deutsche Sprache für ideologische Zwecke zu missbrauchen, nicht mit der geltenden Rechtschreibregelung in Einklang zu bringen ist. Nun allerdings mit größerem Erfolg. In der vergangenen Woche stellte die Kultusministerkonferenz klar, dass so genannte Gendersternchen nicht zur amtlichen Rechtschreibung gehören. Nun machen die ersten Bundesländer Ernst im Kampf gegen die sprachliche Geschlechterspaltung an Schulen. Lehrer, die das Genderverbot missachten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Die Bundesländer haben bereits entsprechende Erlasse beschieden. Bayern und Schleswig-Holstein teilten auf Anfrage einer deutschen Boulevardzeitung mit, dass bei Missachtung „dienstrechtliche Konsequenzen“ oder „Maßnahmen“ möglich seien. Das kann von Personalgesprächen über Rügen und Geldbußen bis zur Entlassung reichen. In Sachsen bezieht sich das Verbot der ideologischen Einflussnahme nicht nur auf die gesprochene Sprache im Unterricht, sondern auch auf Schreiben der Schule sowie auf deren Internetseiten. In Hessen müssen auch Lehrbücher und Arbeitsblätter in der amtlich geltenden Rechtschreibung gehalten sein. Entsprechende Passagen müssen geändert werden.

„Es ist gut, dass wir uns alle an die breit akzeptierten Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung halten. Texte müssen verständlich und lesbar sein. Das gilt gerade für Menschen, die nicht gut Deutsch können. Das Gendern mit Sonderzeichen geht an der Lebens- und Sprachwirklichkeit der überwiegenden Mehrheit der Menschen vorbei“, sagt der hessische Kultusminister Armin Schwarz. Noch deutlicher äußert sich Stefan Düll, Präsident des Deutschen Lehrerverbands. „Für Lehrer gilt der amtliche Sprachgebrauch. Wer sich als Lehrkraft als Genderaktivist hervortut und die Gendersprache entgegen den amtlichen Anweisungen offensiv-ideologisch bewirbt, der wird seiner Loyalitätspflicht gegenüber dem Dienstherrn nicht mehr gerecht. Zudem müssen die Eltern sicher sein können, dass ihre Kinder in der Schule nicht politisch einseitig beeinflusst werden“, wird Düll zitiert.

Dienstherr im weitesten Sinne ist auch der Steuerzahler, der für die Finanzierung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk, Hochschulen und Kulturinstitutionen sorgt. Dessen Willen wird konsequent missachtet. Gunner Schupelius, Journalist bei einer Berliner Tageszeitung, findet dazu deutliche Worte. „Das Gendern entspringt einem ideologischen Extremismus, den kleine Gruppen der Bevölkerung aufzwingen wollen. Die aber lehnt das Sternchen in jeder Umfrage erneut mit ganz großer Mehrheit ab. Auch das aber ist den Predigern des Genderns egal, die ihre Heilslehre ungerührt und sektengleich verbreiten“, schreibt er.

Klar ist: Wer sich über die amtlichen Rechtschreibregeln hinwegsetzt, ignoriert die Regeln unseres Zusammenlebens. Er missachtet den Willen der Mehrheit der Menschen und widersetzt sich damit der demokratischen Entscheidung. Menschen, die versuchen, die Gesellschaft in Geschlechter zu spalten, können das in ihrem privaten Umfeld unternehmen. Der Angestellte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist aber genau wie Lehrer, Kulturarbeiter oder Hochschulbeschäftigte dazu verpflichtet, sich an die amtlichen Rechtschreibregeln zu halten. Wer sich dieser Dienstpflicht widersetzt, muss nun – wie die Lehrer – auch endlich die arbeitsrechtlichen Konsequenzen ziehen oder zu spüren bekommen.

Mit dem vernünftigen wie überfälligen Schritt der Kultusministerkonferenz sollte dann auch im öffentlichen Dienst, in der öffentlich geförderten Kultur und insbesondere im Beamtentum Schluss mit den ideologischen Angriffen auf unsere Sprache sein. Die Medien in privater Trägerschaft werden ihr Fähnchen ohnehin so schnell, dass man nur staunen wird, wieder von der Ideologie abwenden und in den Zeitgeist hängen. Sie haben schließlich schon einmal bewiesen, wie gut sie das können.

Was bleibt, wenn der Spuk, den einige Minderheiten so lautstark aufgeführt haben, vorüber ist? Wenn das Sternchen als Asterisk wieder seine Funktion als Hinweis auf eine Fußnote übernimmt, der Doppelpunkt die Einleitung zur wörtlichen Rede darstellt und der unsägliche Unterstrich gleich ganz verschwindet, werden die Rädelsführer sich einmal mehr wegducken, um nicht zur Verantwortung gezogen zu werden. Aber es wird auch das Bewusstsein der Bürger wachsen, sich gegen ideologische Angriffe auf die Sprache zu wehren. Das wäre ein Gewinn für die Gesellschaft, die sich nicht spalten lassen will. Nicht in Geschlechter, nicht in Religionen und nicht in abstruse Weltanschauungen.

Es ist übrigens legitim, die Unverbesserlichen auf die Einhaltung der amtlichen Rechtschreibung hinzuweisen. Damit wir möglichst schnell zu einer Sprache zurückfinden, die alle einschließt.

Michael Zerban

Herausgeber O-Ton

PS des OPERNFREUND-Herausgebers

Diese Geschichte ist so erfreulich wie letztlich wenig zielführend, denn die betroffenen (immer!) öffentlich bezahlten Figuren befinden sich im – so glauben sie – Niemandsland der Gesetzlosen. Sie fühlen sich als moralisch überlegen. Sektengleich und unentwegt arbeiten sie weiter. Sie werden weiter gendern, sich so wenig an Dienstvorschriften halten wie die Klima-Kleber an Gerichtsurteile. Theaterleiter machen, wie auch Fernsehverantwortliche, was sie wollen. Sie leben in einer Blase, die sie vermeintlich schützt. Selbst wenn keiner mehr ins Theater geht, werden sie ja weiter geradezu fürstlich weiter bezahlt, und ihre Institution bleibt erhalten. „L‘ état c´est moi!“

Was ist zu tun? Der Bürger muss sich nicht alles gefallen lassen. Werden Sie endlich aktiv!

  1. Textbeiträge ignorieren, nicht weiterlesen und (!) die Verantwortlichen auf diese Sache hinweisen. Wenn Sie mehr schreiben wollen, dann nehmen Sie ggf. den Text unseres Redakteurs Dr. Billand, der sich umfassend und eindeutig dazu äußert. Zitiererlaubnis ist hiermit pauschal erteilt!
  2. Stehen Sie im Vortrag, bei einer Rede, Predigt oder sonstwo auf und sagen Wenn Sie weiter durch Gendern unsere Sprache verhunzen, gehe ich, denn das ist eine Beleidigung für alle Menschen, die eine ordentliche Schule besucht haben!
  3. Schreiben Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ist im Öffentlichen Dients sehr wirkungsvoll, denn das initiiert einen Dienstvorgang mit Aktenzeichen, und der Dienstherr ist zur Antwort verpflichtet. Nach vier Wochen können Sie eine Nichtbearbeitungsbeschwerde einreichen.

Grüße vom Herausgeber

Peter Bilsing, 26. Juni 2024