Salzburger Festspiele blitzen mit Klage gegen Kulturjournalisten auch in zweiter Instanz ab
Festspielfonds und Hinterhäuser gingen gegen kritische Berichte von „Backstage Classical“-Herausgeber vor: Der Salzburger Festspielfonds und Festspiel-Intendant Markus Hinterhäuser haben in ihrer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Kulturjournalisten Axel Brüggemann auch in zweiter Instanz eine Niederlage erlitten.
DerStandard.at.story

Oberlandesgericht bestätigt Niederlage von Salzburger Festspielfonds und Markus Hinterhäuser
Auch die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg wurde nun abgewiesen – damit unterlagen die Kläger in allen sieben Punkten – Nachdem der Fonds der Salzburger Festspiele und Markus Hinterhäuser einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in sieben Punkten gegen den Herausgeber von BackstageClassical, Axel Brüggemann, beim Landgericht Hamburg eingereicht hatten, und dieser in allen sieben Punkten zurückgewiesen wurde, hat das Oberlandesgericht Hamburg gestern nun auch die hiergegen gerichtete Beschwerde der Kläger zurückgewiesen. Damit ist das Verfügungsverfahren abgeschlossen. Axel Brüggemann und sein Rechtsanwalt Christopher Langlotz zeigten sich sehr erfreut über das Ergebnis.
Backstage.classical
Das Gericht sah es in der konkreten Veröffentlichung unter anderem als legitim an, zu schreiben, dass Markus Hinterhäuser sich in Sachen Troubleshooting offensichtlich darauf konzentriere, interne und externe Kritiker mundtot zu machen und aus dem Weg zu räumen (Zitat Ende)
Man mag zu Axel Brüggemann stehen wie man will, aber im konkreten Fall hat er der schreibenden Zunft einen Riesendienst erwiesen. Freilich hatte er es auch relativ leicht, denn die Siegchancen bei Abwehr einer Klage sind ungleich größer als wenn man selbst klagt. Markus Hinterhäuser hat sich sicher beste Verbindungen geschaffen (erarbeitet? ), aber der Wunderwuzzi in seiner ersten Zeit – massiv gestützt von einer Medienlandschaft, die ihn gleichsam „aus der Hand frass“- sind seit längerer Zeit vorbei. Zudem wird er auch zunehmend fehleranfällig, wie diese unnötige Klage beweist! Diese Niederlage ich eine Blamage sondergleichen! Anderseits: Selbst klagen? Ist ein Festspieldirektor/ Operndirektor (eigentlich sind das allesamt Befehlsempfänger, die wiederum eine Chefin/einen Chef haben) das Prozessrisiko überhaupt wert? Ich für meinen Teil hätte andere Sorgen!
Dieses Urteil ist aber auch gleichsam eine Chance für Journalisten, die schreiben was Fakt ist und die es nicht nötig haben, sich „anfüttern“ zu lassen. Es könnten Dämme brechen – zum Wohl einer objektiven Berichterstattung!
Anton Cupak 14. März 2025
(Hrg. MERKER-online)